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Titandioxid - E171 in der Europäischen Union


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Der Inhaltsstoff E171 (Titandioxid) wird, gerade im Lebensmittelbereich, verwendet um Produkte weiß und / oder glänzend zu machen. 

Am 6. Mai 2021 hat die EFSA ihre Sicherheitsbewertung des Lebensmittelzusatzstoffs Taniumdioxid E171 auf Anfrage der Europäischen Kommission im März 2020 aktualisiert. Unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten kam das Expertengremium der EFSA zu dem Schluss, dass Taniumdioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden. 

Der Grund dafür ist, dass Genotoxizität beim Verzehr von Taniumdioxid (Nano)-Partikel nicht ausgeschlossen werden kann. Die wissenschaftliche Beratung der EFSA wird von Risikomanagern (Europäische Kommission, Mitgliedstaaten) genutzt, um Entscheidungen über mögliche regulatorische Maßnahmen zu treffen. 

Am 8. Oktober 2021 haben die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von E171 als Lebensmittelzusatzstoff ab 2022 zu verbieten. 

Der Rat und das Europäische Parlament haben während des Prüfzeitraums (2 Monate) die Möglichkeit, Feedback zur geben. Wenn kein Einspruch eingeht, wird die Verordnung voraussichtlich Anfang 2022 angenommen und veröffentlicht. 

Da die EFSA keine unmittelbaren Gesundheitsrisiken festgestellt hat, ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten für den Verkauf von Produkten einschließlich Dekorationen mit E171 und die weitere Verwendung dieser Produkte in Lebensmitteln zulässig. Alle Produkte, die E171 enthalten, sollten vor Ablauf dieser Übergangsfrist auf den europäischen Markt gebracht werden und können bis zu ihrem Ablaufdatum auf dem Markt bleiben. 

Wir werden dieses Thema weiterhin sehr genau verfolgen und entsprechend eventuellen neuen Verordnungen unser Sortiment ändern. Über alle Änderungen und Neuerungen halten wir Sie über unsere Website oder unseren Newsletter auf dem laufenden.